top of page

Allgemeine Mietbedingungen

Road.Birds – Vanlife for Rent

 

Allgemeine Mietbedingungen[1]

(Stand: Mai 2023)

 

1.  Gegenstand; Geltungsbereich; Änderungen dieser AGB

(1) Die Road Birds P & K GmbH, Sömmeringstraße 61, 50823 Köln (nachfolgend „Road Birds“)
betreibt in Köln unter der Geschäftsbezeichnung „Road Birds“ eine Vermietung von
handwerklich gebauten Camper Vans. Road Birds vermietet Endkunden („Kunden“) bei
bestehender Verfügbarkeit Camper Vans zur Nutzung nach Maßgabe dieser Allgemeinen
Mietbedingungen („AGB“). Die Buchung/Anmietung der Camper Vans erfolgt grundsätzlich
nach Kontaktaufnahme mit Road Birds über die Webseite oder das Instagram-Profil von
Road Birds.


(2) Diese AGB gelten für die Buchung von Camper Vans (Einzelmietverträge). Reiseleistungen
sowie eine Gesamtheit von Reiseleistungen sind nicht Vertragsgegenstand und entsprechend
von Road Birds nicht geschuldet.


(3) Das Mietangebot von Road Birds richtet sich ausschließlich an volljährige Verbraucher (§ 13
BGB). Road Birds behält sich vor, die Verbrauchereigenschaft des Kunden zu überprüfen und
Vertragsangebote von Unternehmen abzulehnen.


(4) Diese AGB gelten für das Vertragsverhältnis ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden
werden, selbst bei Kenntnis von Road Birds, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Road Birds
hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur das generische Maskulinum verwendet, sodass auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet wird. Daher gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter, sofern nicht anders kenntlich gemacht.

2. Berechtigung zur Führung der Road Birds Camper Vans; Fahrerlaubnis; Verlust der
Fahrerlaubnis


(1) Zur Führung von Road Birds Camper Vans sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt,
die
a) ein Mindestalter von 23 (dreiundzwanzig) Jahren vollendet haben und seit mindestens drei
(3) Jahren in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zum Führen eines Camper Vans sind, also über
einen Führerschein der Klassen B verfügen, und


b) die ihre gültige Fahrerlaubnis während der Mietzeit bei sich tragen und alle darin ggf.
enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen.


(2) Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis, sowie im Falle des Ablaufs der Gültigkeit des
Führerscheins, erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung für Road Birds Camper Vans für die
Dauer des Verlustes oder Entzuges. Dasselbe gilt für die Dauer eines Fahrverbotes. Kunden
haben die Entziehung oder Einschränkungen ihrer Fahrerlaubnis, wirksam werdende
Fahrverbote oder eine vorübergehende Sicherstellung oder Beschlagnahme ihres
Führerscheins Road Birds unverzüglich zu melden.

 

3. Anfrage und Buchung von Camper Vans; Abschluss und Mietzeit von Einzelmietverträgen;
Rechnung, Vorauszahlungsverpflichtung; Stornierung von Buchungen durch den Kunden,
pauschalierter Schadenersatz; verspätete Abholung und verspätete Rückgabe; Rücktritt
von Einzelmietverträgen durch Road Birds, Vertragsstrafe; vorzeitige Rückgabe


(1) Soweit zwischen den Parteien nicht abweichend vereinbart, kommen Mietverträge über
Road Birds Camper Vans über die Webseite oder das Instagram-Profil von Road Birds zustande.
Kunden können kostenfrei und unverbindlich über die auf der Webseite unter dem Reiter
„Mieten“ bereitgehaltene „Buchung anfragen“-Funktion bzw. über die „Nachricht senden“-
Funktion im Road Birds Instagram-Profil die Verfügbarkeit von Camper Vans für einen
gewünschten Zeitraum anfragen.


(2) Im Rahmen der unverbindlichen Mietanfrage teilt der Kunde Road Birds im verlinkten
Formular folgende Daten mit: Name, postalische Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse,
Anzahl der reisenden Personen, differenziert nach Erwachsenen und Kindern, geplantes An- und Abreisedatum; die Kunden haben zudem die Möglichkeit, individuelle Kommentare zu
hinterlassen.


(3) Road Birds prüft die unverbindliche Buchungsanfrage des Kunden und, sofern für den
angefragten Zeitraum ein Camper Van entsprechend verfügbar ist, sendet Road Birds dem
Kunden ein unverbindliches Mietangebot über den Abschluss eines Einzelmietvertrages zu.


(4) Sendet der Kunde den Einzelmietvertrag unterzeichnet an Road Birds zurück, liegt darin ein
bindender rechtsgeschäftlicher Antrag (§ 145 BGB) des Kunden auf Abschluss eines
Einzelmietvertrages mit Road Birds für den aus dem Vertragsdokument ersichtlichen Zeitraum
und Camper Van. Der Kunde fügt dem Einzelmietvertrag Kopien seines Führerscheins und
Personalausweises und/oder Reisepasses bei; beabsichtigen mehrere Personen den
Einzelmietvertrag mit Road Birds abzuschließen, übersenden alle Personen Kopien der
vorgenannten Papiere.


(5) Mit der Bestellungszugangsbestätigungs-E-Mail (§ 312i Abs. 1 Ziff. 3 BGB) bestätigt Road Birds
dem Kunden allein den Eingang der Absichtserklärung bei Road Birds, einen Einzelmietvertrag
abzuschließen, nicht jedoch das Zustandekommen eines Einzelmietvertrages.


(6) Einzelmietverträge mit Road Birds kommen zustande, indem Road Birds den vom Kunden
unterzeichneten Einzelmietvertrag gegenzeichnet und dem Kunden übersendet. Es obliegt der
freien Entscheidung von Road Birds, ob mit einem Kunden ein Einzelmietvertrag abgeschlossen
wird oder nicht.


(7) Ferner übermittelt Road Birds dem Kunden die Rechnung über den im Einzelmietvertrag
genannten Camper Van für die vereinbarte Mietzeit sowie die Kaution gemäß Ziffer 7 (2).
Die Rechnung ist binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum vollständig im Voraus vor
Reiseantritt zu bezahlen. Kommt der Einzelmietvertrag weniger als sieben (7) Tage vor
Reiseantritt des Kunden zustande, hat der vollständige Rechnungsausgleich im Voraus binnen
24 Stunden ab Vertragsschluss, spätestens jedoch zum Reiseantritt zu erfolgen.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist, dass der Kunde die Zahlung innerhalb der
vorgenannten Fristen vornimmt, d.h. bei Zahlung durch Banküberweisung den
Überweisungsauftrag fristgerecht vornimmt. Road Birds kann vom Kunden den Nachweis über
die fristgerechte Zahlung verlangen.

(8) Sollte der Kunde den Rechnungsausgleich nicht fristgerecht vornehmen, so ist Road Birds zum
Rücktritt vom Einzelmietvertrag sowie dazu berechtigt, das Fahrzeug für erneute Buchungen
wieder freizugeben. In diesem Fall ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, die vereinbarte
Fahrzeugmiete für die gesamte Mietzeit (Abholzeitpunkt bis Rückgabezeitpunkt) zu bezahlen.
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Road Birds entweder kein Schaden oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte Miete entstanden ist, etwa weil Road Birds
den Camper Van für die ursprünglich mit dem Kunden vereinbarte Mietzeit ganz oder teilweise
anderweitig vermietet hat.


(9) Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss von Road Birds gespeichert und dem Kunden
zusammen mit einer Bestätigung des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist per E-Mail
zugesendet. Diese AGB werden zudem auf der Portal Webseite zum Download vorgehalten.


(10) Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort gemäß Abs. 11 und
endet, auch bei vorzeitiger Rückgabe des Camper Vans, mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit,
soweit nicht zwischen den Parteien eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart wurde oder
sofern nicht Road Birds den Einzelmietvertrag gemäß diesen AGB berechtigterweise vorzeitig
einseitig beendet. Der Tag der Fahrzeugübergabe und der Tag der Fahrzeugrückgabe werden
als je ein (1) voller Miettag berechnet.


(11) Abholort der Camper Vans ist jeweils die Betriebsstätte von Road Birds, aktuell
Leyendeckerstraße 27, 50823 Köln („Abholort“).


(12) Der Kunde hat die Möglichkeit, den abgeschlossenen Einzelmietvertrag bis zum vereinbarten
Abholzeitpunkt – abhängig vom Stornierungszeitpunkt: entweder kostenfrei oder gegen
Zahlung einer Stornierungsgebühr gemäß der im Zeitpunkt des Abschlusses des
Einzelmietvertrages jeweils gültigen Stornierungsbestimmungen ausweislich Anlage 1 zu
diesen AGB – durch Erklärung gegenüber Road Birds zu stornieren. Ab Beginn des vereinbarten
Abholzeitpunktes ist eine Stornierung der Buchung ausgeschlossen.


(13) Sollte der Kunde, ohne bis zum vereinbarten Abholzeitpunkt von der Stornierungsmöglichkeit
gemäß Absatz (12) Gebrauch zu machen, den Camper Van nicht bis vier (4) Stunden nach dem
vereinbarten Abholzeitpunkt in Empfang genommen haben, so ist Road Birds zum Rücktritt
vom Einzelmietvertrag sowie dazu berechtigt, das Fahrzeug für erneute Buchungen wieder
freizugeben. In diesem Fall ist der Kunde gleichwohl verpflichtet, die vereinbarte
Fahrzeugmiete für die gesamten Mietzeit (Abholzeitpunkt bis Rückgabezeitpunkt) zu bezahlen.
Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass Road Birds entweder kein Schaden oder ein
wesentlich niedrigerer Schaden als die vereinbarte Miete entstanden ist, etwa weil Road Birds
den Camper Van für die ursprünglich mit dem Kunden vereinbarte Mietzeit ganz oder teilweise
anderweitig vermietet hat.


(14) Sollte der Kunde den Camper Van verspätet, d.h. vier (4) Stunden oder mehr nach Ablauf des
vereinbarten Rückgabezeitpunktes am Abholort, zurückgeben, ohne mit Road Birds rechtzeitig
eine entsprechende Verlängerungsvereinbarung getroffen zu haben, so führt dies auch ohne
ausdrücklichen Widerspruch von Road Birds nicht zu einer Verlängerung des
Einzelmietvertrages. § 545 BGB findet keine Anwendung.

 

Der Kunde ist im Fall der verspäteten Rückgabe verpflichtet, an Road Birds eine Vertragsstrafe
zu zahlen, die Road Birds im konkreten Einzelfall nach billigem Ermessen festsetzt und die im
Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Der Nachweis und die Geltendmachung
von weitergehenden Schäden durch Road Birds bleibt hiervon jeweils unberührt; eine
verwirkte Vertragsstrafe wird in diesem Fall jeweils angerechnet.


(15) Die vorzeitige Rückgabe des Camper Vans vor dem vereinbarten Rückgabezeitpunkt hat keine
Verringerung der vereinbarten Fahrzeugmiete zur Folge, es sei denn, der betreffende Camper
Van kann im Einzelfall anderweitig vermietet werden.


(16)Sollte der Camper Van im Einzelfall einmal nicht fahrtüchtig sein, wird dem Kunden für die
Dauer des Nutzungsausfalls kein Entgelt für die Miete berechnet.

 

 

4. Entgegennahme des Camper Vans; Übergabeprotokoll; Inbetriebnahme des Camper Vans;
Zubehör; Fahrten ins Ausland; Kontaktaufnahme mit dem Kunden; Austausch des Camper
Vans


(1) Der Kunde muss persönlich zum vereinbarten Abholzeitpunkt am Abholort erscheinen.


(2) Zwingende Voraussetzung für die Übergabe des Camper Vans an den Kunden ist, dass der
Kunde Road Birds seinen gültigen Original-Führerschein vorlegt; ist der Einzelmietvertrag mit
mehreren Personen abgeschlossen ist, trifft diese Pflicht alle Vertragspartner. Kommt es
infolge fehlender Vorlage des Original-Führerscheins/der Original-Führerscheine zu einer
verzögerten Übergabe, geht dies zulasten des/der Kunden. Kann der Kunde/können die
Kunden weder zum vereinbarten Abholzeitpunkt noch innerhalb einer angemessenen
Nachfrist seinen/ihren Original-Führerschein vorlegen, ist Road Birds zum Rücktritt vom
Einzelmietvertrag berechtigt. Während einer etwaigen Nachfrist erfolgt noch keine Übergabe
des gemieteten Camper Vans an den/die Kunden; die Pflicht des/der Kunden, die
währenddessen etwa bereits anfallende Fahrzeugmiete zu zahlen, bleibt unberührt.


(3) Bei Entgegennahme des Camper Vans zum vereinbarten Abholzeitpunkt ist der Kunde ferner
verpflichtet, den Camper Van gemeinsam mit Road Birds hinsichtlich des optischen und
technischen Zustands zu überprüfen, insbesondere auf sichtbare Mängel, Defekte, Schäden
und grobe Verunreinigungen, auf die richtige Angabe des Tankstandes und sonstiger
Füllstände sowie auf das Vorhandensein von Zubehör wie insbesondere Warndreieck,
Pannenset, Bordmappe, Betriebs- und Bedienungsanleitungen („Zubehör“) zu überprüfen und
ein Übergabeprotokoll vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen und zu unterzeichnen.
Ausfüllen und Unterzeichnen des Übergabeprotokolls ist zwingende Voraussetzung für die
Übergabe des gemieteten Camper Vans. Das ausgefüllte und von beiden Parteien
unterzeichnete Übergabeprotokoll, von dem der Kunde ein Doppel erhält, wird Bestandteil des
Einzelmietvertrages. Erscheint die Fahrsicherheit beeinträchtigt, kann Road Birds die
Benutzung des Camper Vans untersagen.


(4) Zum Zwecke der Inbetriebnahme des Camper Vans händigt Road Birds dem Kunden nach
Unterzeichnung des Übergabeprotokolls durch beide Parteien den Fahrzeugschlüssel (oder
das sonstige erforderliche Instrument zum Entsperren) sowie die Kopie der Fahrzeugpapiere
aus. Das Zubehör befindet sich an den dafür vorgesehenen Stellen im gemieteten Fahrzeug.
Vor der Übergabe erfolgt eine Fahrzeug-Einweisung des Kunden durch Road Birds.


(5) Soweit dem Kunden die Bedienungsanleitungen für die an Bord des Camper Vans befindlichen
Geräte wie z.B. Kühlschrank, Kocher, etc. nicht physisch überreicht werden oder sich an Bord
befinden, erhält der Kunde diese im vereinbarten Abholzeitpunkt jeweils als Papier-Kopie oder
per QR-Code.

(6) Der Kunde ist berechtigt, mit dem Camper Van auch Fahrten in das europäische Ausland
vorzunehmen, soweit es sich dabei um Länder der EU handelt. Über die in den mit dem Camper
Van befahrenen Länder geltenden Verkehrsvorschriften und Gesetze hat sich der Kunde
eigenständig zu informieren und diese einzuhalten. Der Kunde hat ferner die Pflicht, alle
weiteren Fahrzeugführer entsprechend zu informieren und zur Einhaltung anzuhalten. Fahrten
in Länder außerhalb des Gebietes der EU sind nur nach entsprechender vorheriger schriftlicher
Zustimmung seitens Road Birds gestattet.


(7) Road Birds ist berechtigt, bei Störungen des Nutzungsablaufes den Kunden auf der vom
Kunden angegebenen und in den persönlichen Daten hinterlegten Mobilfunknummer
anzurufen.


(8) Road Birds ist ferner berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Camper Van in Abstimmung mit
dem Kunden jederzeit zurücknehmen und durch ein vergleichbares Fahrzeug zu ersetzen.


(9) Es ist dem Kunden nicht gestattet, während der Mietzeit Privatfahrzeuge auf dem
Betriebsgelände von Road Birds abzustellen.

 

 

5. Beendigung des Einzelmietvertrages; Rückgabe des Camper Vans; Rücknahmeprotokoll


(1) Vorbehaltlich der Regelung in Abs. (5) endet, soweit nicht zwischen den Parteien eine
Verlängerung der Mietzeit vereinbart wurde oder sofern Road Birds nicht den
Einzelmietvertrag gemäß diesen AGB berechtigterweise vorzeitig einseitig beendet, der
Einzelmietvertrag auch bei vorzeitiger Rückgabe des Camper Vans mit Ablauf der vereinbarten
Mietzeit.


(2) Die Rückgabe des Camper Vans hat am Abholort zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zu
erfolgen. Ziffern 3 (14), 3 (15) finden Anwendung.


(3) Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Beendigung ein ihm ausgehändigtes
Rücknahmeprotokoll vollständig und wahrheitsgetreu im Hinblick auf etwaige neu
entstandene Mängel, Defekte, Schäden oder Verunreinigungen auszufüllen und zu
unterzeichnen. Der Kunde erhält ein Doppel des Rücknahmeprotokolls zum Verbleib bei ihm.

 

(4) Der Kunde ist ferner verpflichtet,


a) den Camper Van vollgetankt zurückzugeben;


b) das Zubehör durch Zurücklassen an den im Fahrzeug dafür vorgesehenen Stellen
zurückzugeben. Im Falle des Verlustes des vorgenannten Zubehörs ist der Kunde
verpflichtet, Road Birds die aus dem Verlust resultierenden Kosten (insbesondere für
die Wiederbeschaffung und technische Einrichtung/Programmierung) gemäß der im
Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrages gültigen Preis- und Gebührenliste
ausweislich Anlage 2 zu diesen AGB zu erstatten und Road Birds etwaige aus dem
Verlust resultierende Schäden zu ersetzen;


c) sich zu vergewissern, dass er das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt, ggf. die
Feststellbremse betätigt hat, alle Fenster und Türen vollständig geschlossen und alle
Lichter ausgeschaltet hat;

d) sich zu vergewissern, dass der Beifahrerairbag aktiviert ist und sämtliche Sitze in die
bei Entgegennahme vorgefundene Position zurückgestellt werden (z. B. keine
umgeklappte Rückbank);


e) sicherzustellen, dass er zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt keine Abfälle oder grobe
Verschmutzungen im Camper Van zurücklässt sowie, dass Brauch- und Abwassertank
und eine etwa vorhandene Toilette jeweils vollständig entleert und gesäubert sind.

 

(5) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er keine persönlichen Gegenstände und ihm
gehörenden Sachen im Camper Van zurücklässt, wenn er dieses verlässt. Road Birds haftet
weder für den Verlust solcher vom Kunden im Fahrzeug bei Rückgabe zurückgelassenen
Gegenstände und Sachen, noch ist Road Birds zur Aufbewahrung verpflichtet.#


(6) Im Falle eines Unfalls oder Schadensereignisses, durch den der Camper Van nicht mehr
fortbewegt werden kann, endet die Miete spätestens mit der Übergabe des Fahrzeugs an das
Abschleppunternehmen. Ziffer 8 gilt ergänzend. Das Gleiche gilt, wenn der Camper Van an Ort
und Stelle während der Mietzeit nicht fachkundig repariert werden kann.

 

 

6. Pflichten des Kunden/Verbote; Vertragsstrafe; pauschalierter Schadenersatz


(1) Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Daten jeweils wahrheitsgemäß und vollständig
anzugeben. Sollten sich einzelne persönliche Daten während der Mietzeit ändern, ist der
Kunde verpflichtet, Road Birds dies unverzüglich mitzuteilen. Sollten die persönlichen Daten
nachweislich nicht aktuell sein (z.B. Zustellung einer E-Mail nicht möglich, Mobilfunknummer
veraltet), stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen Road Birds aufgrund daraus dem
Kunden entstandener Schäden zu.


(2) Sofern der Kunde nachfolgend verpflichtet wird, Road Birds zu kontaktieren, so ist hierfür die
auf der Webseite unter dem Reiter „Kontakt“ angegebene kostenfreie Telefonnummer zu
verwenden.


(3) Der Kunde ist verpflichtet


a) stets die geltenden Straßenverkehrsvorschriften im In- und Ausland einzuhalten;


b) den genutzten Camper Van pfleglich und schonend zu behandeln, insbesondere die
Vorgaben aus der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers (insbesondere
hinsichtlich des Kraftstoffs), ferner der Betriebs- und Bedienungsanleitungen für die
sonstigen an Bord befindlichen Geräte einschließlich des Wassertanks, die Einhaltung
der vorgeschriebenen maximalen Drehzahl und Geschwindigkeit sowie die
Fahrzeugabmessungen (insbesondere Höhe und Breite) zu beachten;


c) beim Verlassen des Camper Vans die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere an
sich zu nehmen und für Unbefugte unzugänglich aufzubewahren;


d) Gewalt- und Unfallschäden oder grobe Verschmutzungen unverzüglich Road Birds
mitzuteilen – Ziffer 8 (3) findet Anwendung;


e) Den Camper Van grundsätzlich gegen Diebstahl zu sichern (Fenster und
Zentralverriegelung müssen verschlossen sein);


f) bei längeren Fahrten den Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und
gegebenenfalls zu korrigieren;


g) bei Wartungsbedarf (z. B. niedriger Öl- und Betriebsflüssigkeitsstand) sowie im Falle
des Aufleuchtens einer Warnleuchte in der Anzeige im Armaturenbrett unverzüglich
anzuhalten und Road Birds über den Kundenservice zu kontaktieren, um
abzustimmen, ob die Fahrt fortgesetzt werden kann, sowie


h) alle nutzungsbezogenen Entgelte und Gebühren, wie z. B. Parkgebühren,
Mautgebühren, zu tragen.


(4) Dem Kunden ist es untersagt:


a) den Camper Van unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zu
führen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes
Alkoholverbot von 0,0‰;


b) den Camper Van für die Begehung von Straftaten zu verwenden;


c) den Camper Van für Geländefahrten, Motorsportveranstaltungen oder Rennen jeder
Art zu verwenden;


d) Kinder oder Kleinkinder ohne Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/
Kindersitzvorrichtung zu befördern. Der Kunde hat sämtliche Herstellerhinweise
hinsichtlich der Montage von Babyschalen zu befolgen;


e) Airbags zu deaktivieren, es sei denn, dies ist im Einklang erforderlich, um Kinder oder
Kleinkinder unter Verwendung einer erforderlichen Sitzerhöhung/
Kindersitzvorrichtung zu befördern und/oder die Einhaltung der Herstellerhinweise
hinsichtlich der Montage von Babyschalen zu gewährleisten. Wenn ein Airbag
deaktiviert wurde, muss der Kunde sämtliche deaktivierten Airbags vor Beendigung
der Miete wieder aktivieren;


f) anderen als den Vertragspartnern oder sonst im Einzelmietvertrag zur
Fahrzeugführung genannten berechtigten Personen die Fahrzeugführung auch nur
zeitweise während der Mietzeit zu überlassen oder zu ermöglichen, es sei denn, es
liegt ein Notfall vor, in welchem die Übernahme der Fahrzeugführung durch eine
andere Person zwingend zur Vermeidung oder Verringerung einer Gefahr oder eines
Schadens unabdingbar ist und ein Abstellen des Fahrzeugs anstelle der Übernahme
der Fahrzeugführung durch die andere Person aufgrund der Einzelumstände nicht in
Betracht kommt;


g) den Camper Van für Fahrzeugtests, Fahrschulungen oder zur gewerblichen Mitnahme
von Personen oder für gewerbliche Transporte (z.B. Kurierfahrten, Pizzalieferung) zu
verwenden, außer es liegt eine vorherige schriftliche (§ 126 BGB) Zustimmung von
Road Birds für die jeweilige Nutzung vor;


h) den Camper Van für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder sonst
gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen deutlich übersteigen, zu
verwenden;


i) mit dem Camper Van Gegenstände oder Stoffe zu transportieren, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit
beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten – im Camper Van
befindliche Campinggas-Flaschen sind hiervon ausgenommen;


j) im Camper Van zu rauchen bzw. Mitfahrern das Rauchen zu gestatten;


k) Tiere mit in den Camper Van zu nehmen, es sei denn, (i) Road Birds hat sich hiermit
ausdrücklich vorab einverstanden erklärt und (ii) die Tiere befinden sich in einer
geschlossenen Box, die sicher im Kofferraum untergebracht ist;


l) den Camper Van grob zu verschmutzen oder Abfälle irgendwelcher Art darin
zurückzulassen;


m) mehr als die gemäß Fahrzeugzulassung erlaubte Anzahl von Fahrzeuginsassen zu
befördern;


n) das erlaubte Maximalgewicht des Camper Vans zu überschreiten;


o) eigenmächtig Reparaturen, technische Veränderungen oder An- und Umbauten am
oder im Camper Van vorzunehmen/auszuführen oder vornehmen/ausführen zu
lassen, einschließlich eigenmächtiger Montage des Reserverades ohne Hinzuziehung
einer Fachwerkstatt oder eines Abschlepp- oder Pannendienstes, es sei denn, Road
Birds hat hierzu bzw. zur Beauftragung einer Reparatur vorab schriftlich sein
Einverständnis erklärt;


p) mit dem Camper Van Fahrten in Länder außerhalb des Gebietes der EU oder in Krisen oder Kriegsgebiete zu unternehmen, es sei denn, Road Birds hat hierzu vorab seine
schriftliche Zustimmung gegeben;


q) den Camper Van vorschriftswidrig zu parken;


r) den Camper Van zur Teilnahme an Autokorsos, Straßenumzügen oder an politischen
Veranstaltungen zu nutzen;


s) den Camper Van Dritten weiterzuvermieten, zu verleihen oder sonst zum Gebrauch
zu überlassen.


(5) Der Kunde ist verpflichtet, für jeden Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die
Pflichten und Verbote nach vorstehenden Absätzen (3) lit. a) und (4) lit. a), b), c), d), f), g, m),
r) sowie der Ziffer 2 Abs. (1) lit. a), b) eine Vertragsstrafe zu zahlen, die Road Birds nach billigem
Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Der
Nachweis und die Geltendmachung von weitergehenden Schäden durch Road Birds bleibt
hiervon jeweils unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe wird in diesem Fall jeweils
angerechnet.


(6) Im Falle von schuldhaften Verstößen des Kunden gegen die weiteren Pflichten und Verbote
nach vorstehenden Absätzen (3) und (4) sowie der Ziffer 5 Abs. (2) und (4) hat dieser Road
Birds etwa entstandene oder entstehende Gebühren sowie die Aufwendungen für die
Beseitigung des Verstoßes und dessen Folgen zu zahlen (z.B. erforderliche Abschleppkosten,
Kosten der Vollbetankung eines bei Rückgabe nicht vollgetankten Fahrzeugs,
Reinigungskosten).


Es bleibt dem Kunden in allen vorgenannten Fällen unbenommen nachzuweisen, dass Road
Birds gar kein Schaden bzw. gar keine Aufwendung entstanden ist oder nur ein solcher Schaden
bzw. Aufwendung, die wesentlich niedriger ist als der jeweils in Ansatz gebrachte Betrag.


(7) Ziffer 8 Abs. (11) bleibt von den Regelungen in den vorstehenden Absätzen (5) und (6)
unberührt.

 

7. Preise/Miete, Kaution; Vorauszahlung, Fälligkeit; Endabrechnung des Einzelmietvertrags


(1) Der Kunde ist zur Zahlung der im Einzelmietvertrag vereinbarten Fahrzeugmiete („Miete“)
verpflichtet.


(2) Ferner ist der Kunde verpflichtet, für die Erfüllung seiner Pflichten aus dem Einzelmietvertrag
Sicherheit („Kaution“) in Höhe von EUR 1.500,- (eintausendfünfhundert Euro) zu leisten.


(3) Wartung und Verschleißreparaturen sind durch die Fahrzeugmiete abgegolten.


(4) Alle Preise sind Endpreise, die die jeweilig gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer
beinhalten.


(5) Die Zahlung der vereinbarten Miete und der Kaution ist jeweils im Voraus vor Reiseantritt
binnen sieben (7) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Einzelmietvertrag
weniger als sieben (7) Tage vor Reiseantritt des Kunden zustande, sind Miete und Kaution
jeweils im Voraus binnen 24 Stunden, spätestens jedoch zum Reiseantritt, zur Zahlung fällig.
Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist, dass der Kunde die Zahlung innerhalb der
vorgenannten Fristen vornimmt, d.h. bei Zahlung durch Banküberweisung den
Überweisungsauftrag fristgerecht vornimmt.


(6) Bei vertragsgemäßer Rückgabe des Camper Vans sowie nach erfolgter Endabrechnung des
Einzelmietvertrags durch Road Birds, spätestens jedoch nach 30 (dreißig) Tagen nach
Rückgabe des Camper Vans, wird die Kaution an den Kunden zurückerstattet, wobei etwa
angefallene Zusatzaufwendungen und Kosten (z.B. für Reinigung, insbesondere
Toilettenreinigung und Reinigung bei Tiertransporten, Betankung, Schäden, etc.) gemäß der
im Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrages gültigen Preis- und Gebührenliste
ausweislich Anlage 2 zu diesen AGB berechnet und mit der Kaution verrechnet werden, soweit
diese durch den Kunden zu tragen sind. Infolge eines Schadensereignisses anfallende
Reparaturkosten kann der Vermieter auf Basis eines Kostenvoranschlages abrechnen. Ziffer 6
(5) und (6) sowie Ziffer 8 (11) finden Anwendung.


(7) Ist eine Pflicht des Kunden zur Kostentragung dem Grund und/oder der Höhe nach streitig,
kann Road Birds die Kaution abweichend zu Vorstehendem bis zur abschließenden Klärung,
längstens jedoch für zwölf (12) Monate ab Beendigung des Einzelmietvertrages, einbehalten.


(8) Im Falle einer zulässigen Stornierung des Einzelmietvertrages durch den Kunden gemäß Ziffer
3 (12) erfolgt die unverzügliche Erstattung der geleisteten Zahlungen des Kunden an diesen,
ggf. abzüglich einer etwa anfallenden Stornierungsgebühr nach Maßgabe von Anlage 1.


(9) Zahlungen sind mittels Überweisung des Kunden auf das auf der Rechnung angegebene Konto
von Road Birds vorzunehmen.


(10)Zu Skonti oder anderen Abzügen ist der Kunde nicht berechtigt.


(11)Soweit Road Birds im Einzelfall oder im Rahmen von Aktionen etwaige Sonderangebote,
Rabatte, Gutscheine und ähnliche Vergünstigungen gewährt, erfolgt dies freiwillig und ohne
Einräumung eines Rechtsanspruchs. Etwaige Sonderangebote, Rabatte, Gutscheine und
ähnliche Vergünstigungen können nicht miteinander kombiniert werden, soweit dies nicht
jeweils ausdrücklich zugelassen ist
 

8. Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen, sonstigen Störungen; Pflicht zur
Schaden- und Unfallanzeige; Standortmittelung, GPS-Ortungssystem; Kundenservice;
alleinige Haftung des Kunden für Verkehrsverstöße und Straftaten


(1) Mängel, Defekte, Schäden und grobe Verunreinigungen, die während der Nutzung außen am
Camper Van auftreten, hat der Kunde unverzüglich Road Birds über die Kontaktdetails (E-Mail
oder WhatsApp) unter dem Reiter „Kontakt“ auf der Road Birds-Webseite zu melden und
mittels Fotos zu dokumentieren. Darüber hinaus hat der Kunde festgestellte Schäden, Mängel,
Defekte und grobe Verunreinigungen im Innenraum unverzüglich telefonisch über den
Kundenservice an Road Birds unter der unter dem Reiter „Kontakt“ auf der Road Birds Webseite angegebenen Telefonnummer zu melden.


(2) Unfälle, die während der Nutzung auftreten, hat der Kunde unverzüglich telefonisch über den
Kundenservice an Road Birds unter der unter dem Reiter „Kontakt“ auf der Road Birds Webseite angegebenen Telefonnummer mitzuteilen und die weitere Vorgehensweise
abzustimmen. Road Birds ist berechtigt, eigene Mitarbeiter zur Unfall- / Schadensaufnahme zu
entsenden.

(3) Ferner hat der Kunde zur Meldung von Schäden und Unfällen gegenüber Road Birds
unverzüglich den Kundenservice von Road Birds telefonisch unter der auf der Website
hinterlegten kostenfreien Telefonnummer zu informieren. Sodann hat der Kunde das ihm vom
Kundenservice übersandte Schadenanzeigeformular auszufüllen und unverzüglich
einschließlich etwaiger Fotos und sonstiger Unfall- und Schadensdokumentation nach dem
Schaden- bzw. Unfallereignis per E-Mail an den Road Birds-Kundenservice an die
Kontaktdetails (E-Mail oder WhatsApp) unter dem Reiter „Kontakt“ auf der Road Birds Webseite zu übersenden.


Meldet der Kunde ein Schaden- bzw. Unfallereignis nicht unverzüglich, spätestens innerhalb
von drei (3) Tagen einschließlich etwaiger Fotos und sonstiger Unfall- und
Schadensdokumentation an den Road Birds-Kundenservice, so kann der Schaden bzw. Unfall
nicht von der Versicherung von Road Birds reguliert werden.
Road Birds behält sich in diesem Fall vor, die Road Birds durch das Schaden- bzw. Unfallereignis
entstandenen Kosten und Schäden weiterzubelasten. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die
nicht rechtzeitige Übersendung nicht zu vertreten hat sowie, soweit die Kosten und Schäden
nicht auf ursächlich auf das Schadensereignis zurückgehen, mit diesem nicht in adäquaten
Zusammenhang stehen oder den Kunde kein Verschulden trifft.


(4) Im Falle von schuldhaften Verstößen des Kunden gegen die Pflichten nach vorstehendem
Absatz hat dieser Road Birds die Gebühren sowie die Aufwendungen für die Beseitigung des
Verstoßes und dessen Folgen gemäß der im Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrages
jeweils gültigen Preis- und Gebührenliste ausweislich Anlage 2 zu diesen AGB zu zahlen (z.B.
Reinigung eines stark verschmutzt zurückgegebenen Fahrzeugs).
Es bleibt dem Kunden jeweils unbenommen nachzuweisen, dass Road Birds gar kein Schaden
bzw. gar keine Aufwendung entstanden ist oder nur ein solcher Schaden bzw. Aufwendung,
die wesentlich niedriger ist als der sich aus der im Zeitpunkt des Abschlusses des
Einzelmietvertrages jeweils gültigen Preisliste ergebende Pauschalbetrag.


(5) Unbeschadet des Vorstehenden hat der Kunde sicherzustellen, dass alle Unfälle, Diebstähle,
Feuer oder Schäden, die durch Wild verursacht werden, sowie alle anderen Schäden, an denen
ein von ihm zum Zeitpunkt des Unfalls bzw. schadenauslösenden Ereignisses geführter bzw.
genutzter Road Birds Camper Van beteiligt war, unverzüglich polizeilich aufgenommen
werden.


Verweigert die Polizei eine Unfallaufnahme, hat der Kunde dies unverzüglich telefonisch Road
Birds unter der unter dem Reiter „Kontakt“ auf der Road Birds-Webseite angegebenen
Telefonnummer mitzuteilen. In einem solchen Fall hat der Kunde die weitere Vorgangsweise
mit Road Birds abzustimmen und den Instruktionen von Road Birds Folge zu leisten. Dies gilt
unabhängig davon, ob der Unfall selbst- oder fremdverschuldet oder der Schaden geringfügig
oder nicht ist.


Der Kunde darf sich erst vom Unfallort bzw. Ort des Schadensgeschehens bzw. -ereignisses
entfernen, nachdem


a) die polizeiliche Aufnahme abgeschlossen ist (oder, sollte eine polizeiliche Aufnahme
nicht möglich sein, Road Birds davon gemäß dieser Vorschrift durch den Kunden
informiert wurde),

b) nach Absprache mit Road Birds ggf. Maßnahmen zur Beweissicherung und
Schadensminderung ergriffen wurden, sowie


c) – soweit entsprechend mit dem Road Birds-Kundenservice abgestimmt – der Camper
Van an ein Abschleppunternehmen übergeben oder anderweitig sicher abgestellt
worden ist bzw. durch den Kunden fortbewegt wurde.


(6) Der Kunde darf im Falle von Unfällen, an denen ein von ihm zum Zeitpunkt des Unfalls bzw.
schadenauslösenden Ereignisses geführter bzw. genutzter Road Birds Camper Van beteiligt
war, keine Haftungsübernahme, Schuldübernahme oder vergleichbare Erklärung zulasten von
Road Birds abgeben. Erteilt der Kunde trotz dieses Verbots eine Haftungszusage, gilt diese nur
unmittelbar für und gegen den Kunde selbst. Weder Halter noch Versicherer des Fahrzeugs
sind an diese Zusage gebunden.


(7) Entschädigungsleistungen im Zusammenhang mit Schäden an dem Road Birds Camper Van
stehen in jedem Fall Road Birds zu. Sind derartige Leistungen an den Kunden geflossen, muss
er sie unaufgefordert an Road Birds weiterleiten bzw. auskehren.


(8) Auf Verlangen von Road Birds hat der Kunde jederzeit den genauen Standort des Camper Vans
mitzuteilen und die Besichtigung des Fahrzeugs zu ermöglichen. Im Falle eines Notfalls findet
Ziffer 14 Abs. (3) Anwendung.


(9) Ausschließlich Road Birds ist für die Auswahl der Werkstatt für die Reparatur im Fall von
Schäden zuständig.


(10) Road Birds hält für den Kunden einen Kundenservice bereit, an den er sich im Falle von
Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen, sonstigen Störungen am Fahrzeug, z.B. bei Fragen
zu Buchungen und Rechnungen, wenden kann. Road Birds ist berechtigt, sich für die
Bereitstellung dieses Kundenservice Dritter zu bedienen.


(11) Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen und Straftaten, die er mit Road Birds
Camper Vans begeht, im Verhältnis zu Road Birds allein haftbar. Das heißt, der Kunde kommt
für alle daraus entstehenden Kosten und Schäden auf und stellt Road Birds vollständig von
etwaigen Forderungen Dritter – einschließlich insbesondere Ordnungs- und
Strafverfolgungsbehörden – frei, soweit diese ursächlich auf das Schadensereignis
zurückgehen, mit diesem in adäquaten Zusammenhang stehen und den Kunden ein
Verschulden trifft.


Road Birds wird etwaige Road Birds zugestellte Bußgeldbescheide, Strafbefehle und andere
behördliche oder gerichtliche Entscheidungen an den Kunden weiterleiten, soweit sie die Folge
von Verkehrsverstößen und Straftaten sind, die er mit Road Birds Camper Vans begangen hat.


Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen des Kunden (Verwarnungen, Gebühren,
Bußgelder, etc.) durch Road Birds hat der Kunde für jeden Vorgang eine Kostenpauschale an
Road Birds gemäß der im Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrages jeweils geltenden
Preis- und Gebührenliste ausweislich Anlage 2 zu diesen AGB zu zahlen. Es bleibt dem Kunden
in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass Road Birds gar kein Schaden bzw. gar keine
Aufwendung für die Bearbeitung entstanden ist oder nur ein solcher Schaden bzw.
Aufwendung, die wesentlich niedriger ist als der sich aus der im Zeitpunkt des Abschlusses des
Einzelmietvertrages jeweils gültigen Preisliste ergebende Pauschalbetrag.

 

9. Leistungserbringung durch Dritte


Road Birds ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Leistungen durch Dritte (z. B.
Subunternehmer) zu erbringen. Der Kunde kann dem Einsatz eines bestimmten Dritten
widersprechen, falls ernstliche begründete Zweifel an dessen Zuverlässigkeit,
Leistungsfähigkeit oder Fachkompetenz bestehen.

 

10. Versicherungsschutz


(1) Die Road Birds Camper Vans sind nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen
haftpflichtversichert (Kraftfahrthaftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung). Eine
Fahrerunfallversicherung besteht nicht. Der Kunde hat daher vor Abschluss des jeweiligen
Einzelmietvertrags auf eigene Verantwortung sicherzustellen, dass er über eine private
Unfallversicherung verfügt.


(2) Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den Versicherungshinweisen, die dem
Kunden in Anlage 3 zu diesen AGB zugänglich gemacht werden. Der Versicherungsschutz
erstreckt sich, soweit sich aus den Versicherungshinweisen und den Bestimmungen in diesen
AGB nichts Abweichendes ergibt, auf die Fahrten mit Road Birds Camper Vans im Rahmen
eines bestehenden Einzelmietvertrages und erfasst den/die berechtigten Fahrer sowie die
berechtigterweise während der Fahrt anwesenden Mitfahrer. Berechtigte/r Fahrer ist/sind
ausschließlich derjenige/diejenigen, der/die den Einzelmietvertrag abschließt/abschließen.
Berechtigter Insasse ist jeder, der mit Wissen und Wollen des Fahrers im Fahrzeug sitzt.


(3) Mit dem Kunden wird ein Selbstbehalt je Versicherungsfall gemäß der in Anlage 3 beigefügten
Versicherungshinweise vereinbart.


(4) Unabhängig von etwaigen aus den Versicherungshinweisen in Anlage 3 zu diesen AGB
ersichtlichen Ausnahmen vom Versicherungsschutz sind vom Versicherungsschutz
ausgenommen Personenschäden, die beim Fahrer auftreten. Ebenfalls vom
Versicherungsschutz ausgenommen sind sämtliche vorsätzlich vom Fahrer und/oder den
Mitfahrern herbeigeführte Sach- oder Personenschäden.


Vom Versicherungsschutz sind ferner ausgenommen die grob fahrlässige Ermöglichung des
Diebstahls des Road Birds Fahrzeugs oder seiner Teile sowie die Herbeiführung des
Versicherungsfalles infolge des Genusses bzw. der Einnahme alkoholischer Getränke, anderer
berauschender Mittel oder von Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen.


Unabhängig vom Verschulden sind zudem sämtliche Schäden, die infolge der Teilnahme an
Wettrennen entstehen, sowie Sachschäden an der Ladung des Fahrzeugs, nicht vom
Versicherungsschutz umfasst.

 

11. Haftung des Kunden


(1) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Dies beinhaltet einen ausweislich der Versicherungshinweise in Anlage 3 sowie der im
Zeitpunkt des Abschlusses des Einzelmietvertrages jeweils gültigen Preis- und Gebührenliste
ausweislich Anlage 2 zu diesen AGB etwa vereinbarten Selbstbehalt im Rahmen des
Versicherungsschutzes der Road Birds Camper Vans sowie die Haftung für etwaige
Folgeschäden wie z.B. Mietausfälle oder Höherstufungen der Versicherungsprämien.


(2) Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit Road Birds Camper
Vans begangen werden, im Verhältnis zu Road Birds allein haftbar. Ziffer 8 Abs. (11) findet
Anwendung.
 

12. Haftung von Road Birds


(1) Road Birds haftet nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
(einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
Road Birds) beruhen.


(2) Soweit Road Birds die fahrlässige Verletzung einer vertragswesentlichen Hauptpflicht
angelastet wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt
erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann, ist die Schadensersatzhaftung von Road
Birds auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.


(3) Die Haftung von Road Birds wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt.


(4) Die Haftung von Road Birds nach dem Produkthaftungsgesetz sowie gemäß Art 82 DS-GVO
bleiben unberührt.


(5) Die Haftung für anfängliche Mängel der Camper Vans ist ausgeschlossen, soweit Road Birds
den Mangel nicht zu vertreten hat.


(6) Im Übrigen ist die Haftung von Road Birds gegenüber dem Kunden ausgeschlossen.

 

13. Höhere Gewalt


Für die Dauer des Vorliegens von unvorhersehbaren Umständen, die von außen durch
elementare Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführt wurden und auch durch
äußerste Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, und die nicht der Risikosphäre einer Partei
zuzuordnen sind („Höhere Gewalt“), ist Road Birds von der Verpflichtung zur Leistung befreit.


Zu solchen Umständen Höherer Gewalt zählen beispielsweise Krieg, Bürgerkrieg, Unruhen und
terroristische Handlungen, Feuer- und Naturkatastrophen, Explosion und Überschwemmung,
Epidemien und Pandemien, sowie behördliche Maßnahmen.


Jeder Partei steht bei Vorliegen Höherer Gewalt das Recht zur sofortigen Kündigung des
Einzelmietvertrages zu. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

14. Datenschutz; GPS-Ortungssystem


(1) Die Nutzung von Road Birds unterliegt den jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insb. Der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DS-GVO“).


(2) Die unter „Datenschutzerklärung“ auf der Road Birds-Webseite einsehbaren
Datenschutzhinweise enthalten die Einzelheiten der Verarbeitung von personenbezogenen
Daten der Kunden durch Road Birds. Für einzelne Verarbeitungstätigkeiten kann eine
datenschutzrechtliche Einwilligung des Kunden erforderlich sein.

(3) Die Camper Vans sind mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet, um im Falle eines Notfalls
die Positionsdaten des Camper Vans zu dessen Ortung und ggf. Stilllegung zu ermitteln. Ein
Road Birds berechtigender Notfall im Sinne dieser Vorschrift ist der Diebstahl des Camper Vans
oder eine sonstige Straftat in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dem Camper Van, ein
Verstoß gegen Einreisebeschränkungen unter Benutzung des Camper Vans oder sonstige
schädigende Handlungen in Bezug auf oder im Zusammenhang mit dem Camper Van, bzw. der
begründete Verdacht auf das Vorliegen eines vorgenannten Falles. Einzelheiten der hiermit
verbundenen Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden durch Road Birds ergeben
sich aus den unter "Datenschutzerklärung“ auf der Road Birds-Webseite einsehbaren
Datenschutzhinweisen
 

15.Aufrechnung und Zurückbehaltung


(1) Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, (i) der Gegenanspruch des
Kunden ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt oder (ii) mit dem Gegenanspruch wird die
Verletzung einer Hauptleistungspflicht (§ 320 BGB) von Road Birds aus dem Einzelmietvertrag
geltend gemacht.


(2) Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung auf
demselben Rechtsgeschäft wie die Forderung von Road Birds beruht.

 

16. Übertragung


Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Einzelmietvertrag nur nach vorheriger
schriftlicher (§ 126 Abs. 1 BGB) Zustimmung von Road Birds auf einen Dritten übertragen. Road
Birds wird die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern. Der Kunde informiert Road
Birds unverzüglich, wenn er beabsichtigt, Rechte und Pflichten aus dem Einzelmietvertrag zu
übertragen.

 

17. Schriftform


(1) Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser AGB sowie des jeweiligen
Einzelmietvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die
Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Dieses Schriftformerfordernis findet keine
Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss zwischen den Parteien mündlich getroffen
werden. Auch in diesem Fall sind sich die Parteien einig, dass der Inhalt einer mündlichen
Abrede schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) bestätigt werden soll.


(2) Soweit in diesen AGB und/oder im jeweiligen Einzelauftrag nicht ausdrücklich anders
bestimmt, genügt zur Einhaltung der Schriftform auch Textform im Sinne von § 126b BGB.

 

18. Streitbeilegungsverfahren


Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ ein Portal zur
Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Wir sind weder bereit
noch verpflichtet, an einem solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

 

19. Anwendbares Recht; Salvatorische Klausel


(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB und/oder des jeweiligen
Einzelmietvertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder diese
AGB und/oder der jeweilige Einzelmietvertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen der AGB und/oder des jeweiligen Einzelmietvertrages hiervon
unberührt. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an den AGB und/oder dem Einzelmietvertrag
eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

 

Anlage 1: Stornierungsbestimmungen

 

  • Storno 60 Tage vor Reiseantritt: kostenlose Stornierung oder Umbuchung, bei Storno erfolgt die  volle Erstattung des vom Kundengeleisteten Beitrages

  • Storno 59 bis 30 Tage vor Reiseantritt:  50% Erstattung des vom Kunden geleisteten Beitrages

 

  • Storno 29 Tage bis 48 Stunden vor Reiseantritt: Ersatzgutschein* mit 1-Jähriger Gültigkeit in Höhe des Gesamtbeitrages

  • Storno 0 bis 48 Stunden vor Reiseantritt:  keine Erstattung des vom Kunden geleisteten Beitrages

 

  • Zugebuchte Extras (z.B. Trockentrenntoilette, SUP, etc): können nicht separat von der Fahrzeugmiete storniert werden

  • *Ersatzgutschein Bedingungen:

Im Falle einer Stornierung die zwischen 29 Tagen und 48 Stunden vor dem gebuchten Reiseantritt liegt, kann der Kunde für den geleisteten Betrag einen Ersatzgutschein erhalten. Wenn der Kunde die Reise per Einlösung des Ersatzgutscheins auf eine andere Road Birds Reisesaison legt, gilt der Preis der höheren Saison. Ergibt sich daraus ein höherer Gesamtpreis, muss der Kunde somit die Differenz begleichen. Bei Buchung per Einlösung des Ersatzgutscheins für eine niedrigere Saison, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Differenz. Nach Ablauf des 1-jährigen Zeitraumes (maßgeblich dafür ist der Buchungszeitraum der ursprünglichen Buchung), erlischt der Anspruch auf eine alternative Buchung; es besteht kein Anspruch  auf einen weiteren Ersatzgutschein.

 

 

Anlage 2: Preis- und Gebührenliste

  • Reparaturarbeiten mit Fachkenntnissen: 100€/Stunde

 

  • Tierhaar Reinigungspauschale:  90€

 

  • Zubehör:

    • Pannenset, Ergänzung zur Betriebsbedienungsanleitung, Auffahrkeile: 50€

    • gesondert gewähltes Zubehör (wie z.B. SUP, Trockentrenntoilette, Gaskocher, etc.): 400€

  • Zusatzaufwendungen und Kosten( für z.B. Reinigung, Toilettenreinigung, Betankung, Schäden, etc.): 100€

 

  • Bearbeitung von Verkehrsverstößen des Kunden (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.): 40€

 

  • Reinigung eines stark verschmutz zurückgegebenen Fahrzeugs: 150€

 

 

 

 

Anlage 3: Versicherungshinweise

 

  • Vollkasko: Selbstbehalt 1.500€ pro Schadensfall

 

  • Teilkasko; Selbstbehalt 1.500€ pro Schadensfall

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: 100 Mio. € pauschal (Personenschäden 15 Mio. € je geschädigte Person)

 

  • Umweltschäden: Vers. 5 Mio. € je Schadensereignis, max. 10 Mio. pro Jahr

 

  • Europaweiter Pannenschutz

  • Der Versicherungsschutz besteht in den geographischen Grenzen Europas, sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. 

 

 

[1] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur das generische Maskulinum verwendet, sodass auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet wird. Daher gelten sämtliche Personenbezeichnungen gleichermaßen für alle Geschlechter, sofern nicht anders kenntlich gemacht.

Kontakt

Wir freuen uns immer über Feedback und eure Kontaktaufnahme. Let's connect!

+49 (0) 176 848 743 17

bottom of page